Berghof Thöni ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.berg-bauernhof.at.
Diese Website ist nicht mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar. Die Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei: Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften. (Weniger als 10 Mitarbeiter und einem maximalen Jahresumsatz oder einer maximalen Jahresbilanzsumme von EUR 2 Mio)
Diese Erklärung wurde am 09.04.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von Berghof Thöni durchgeführten Selbstbewertung erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 09.04.2025 überprüft.
Bei etwaigen Mängeln in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie sich mittels E-Mail an die folgende Stelle wenden: ferien@berg-bauernhof.at
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.